- 923 - 1256. Mai 1. Phil. et. Jac. Bischof Thomas verleiht seinem Diener Albert, dem Br. des Nic., Pfarrers de Zethonaterki (vielleicht wäre zu lesen Zechonacerki - es wäre interessant, wenn wir hier das nicht näher zu bestimmende Sachenkirch vor uns hätten, welches das Landbuch Karls IV. - Jahresber. der schles. Ges. 1842 No. 401 - als im Kanther Distrikt gelegen und 28 kleine Hufen umfassend aufführt, an das Vorhandensein einer Kirche daselbst zwingt uns doch schon der Name zu glauben) das Dorf Zwant (Bischdorf b. Neumarkt) etwa 72 flämische Hufen binnen einem Jahre zu deutschem Rechte auszusetzen, und ihm selbst je die zehnte Hufe frei, den dritten Theil der Gerichtsgefälle, eine freie Schenke, die Erlaubniss eine Kirche zu erbauen, für welche dann 2 freie Hufen angewiesen werden. Die Ansiedler welche noch nicht urbar gemachtes Land erhalten, haben 4 Freijahre, sonst beträgt der Zins pro Hufe einen Vierdung Silbers und als Zehnten einen Malter Dreikorn nach Breslau auf den Bischofshof abzuliefern. Auch haben die Ansiedler dem Bischof, falls er dessen bedarf, zwei Wagen zu stellen. Z.: Die Kanon. Gardus (jedenfalls Ecardus zu lesen), Leonard, Ratibor, Bogusius, Hofkaplan Mylejus, Joh., bischöfl. Not., die Ritter Christophor und Godislaus. Abschr. des XVI. Jahrh. aus dem Breslauer Landb. A. min. 41, P.-A. F. Bresl. III. 11. a. f. 9. Abdr. mit Weglassung der Einl. und der Zeugen im cod. dipl. Siles. IV. 93. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |